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Dr. Maria Panzer
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Christoph Jaschke
Kongresspräsident

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Pressemitteilungen

Der MAIK Kongress gibt viele neue Impulse für die außerklinische Intensivversorgung

29. September 2023
Vom 20. bis 21. Oktober 2023 findet in München der MAIK Kongress statt, dessen Schirmherr Klaus Hol...

MAIK Kongress und MAIK Update mit aktuellen Themen rund um die außerklinische Intensivversorgung

19. Juni 2023
Der 16. MAIK Kongress öffnet am 20. und 21. Oktober 2023 unter der Schirmherrschaft von Klaus Holet...

Der nächste MAIK Kongress wird vorbereitet

19. April 2023
Nach 15 Jahren präsentiert sich der MAIK als MAIK Kongress mit neuem Logo und in neuen Farben. Am M...

Akkreditierungsrichtlinien

Eine Akkreditierung berechtigt zur kostenlosen Teilnahme am MAIK. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie vor Beginn des Kongresses.

Ihren Akkreditierungswunsch schreiben Sie bitte an E-Mail-Adresse:
maik@deutschefachpflege.de, oder rufen Sie uns an: Tel.: + 49 (0)800 66 80 100

Es besteht auch die Möglichkeit, sich vor Ort gegen Vorlage einer entsprechenden Legitimation (siehe re.) zu akkreditieren. Einfacher für beide Seiten ist aber eine Vorab-Akkreditierung.

Die DEUTSCHEFACHPFLEGE als Veranstalterin des MAIK Kongresses bietet Journalist*innen die Möglichkeit einer kostenlosen Akkreditierung. Diese dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung über den Kongress.

Akkreditiert werden kann, wer laut Impressum, Mitglied einer journalistischen Redaktion ist ODER den Brief einer journalistischen Redaktion vorweist, die ihre/seine regelmäßige Mitarbeit und den Auftrag zur Kongress-Berichterstattung bestätigt ODER wer veröffentlichte und namentlich gekennzeichnete journalistische Beiträge aus den letzten sechs Monaten zu Gesundheitsthemen vorweist.

Wir bitten außerdem um eine Kopie (Fax oder pdf) des aktuellen Presseausweises folgender Institutionen: DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens oder DFJV. Korrespondent*innen aus dem Ausland bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung ihrer Redaktion und die Vorlage eines Mitgliedsausweises einer anerkannten Organisation ausländischer Pressevertreter (z.B. Verein der ausländischen Presse).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen pro Redaktion nur zwei Mitarbeitende zulassen können. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, ein Akkreditierungsgesuch abzulehnen. Bei Ablehnung einer Akkreditierung verbleibt selbstverständlich die Möglichkeit, eine Eintrittskarte zu kaufen, um beim Kongress dabei zu sein.

Nicht akkreditiert werden Personen:

  • die keine journalistische Legitimation besitzen,
  • die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen,
  • die ausschließlich einen Weblog betreiben,
  • die einen ausländischen Presseausweis vorlegen (z.B. Universal Press, USA etc.),
  • die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter),
  • mit ungültigem Presseausweis.