Presse
Kontakt für Presseanfragen
Dr. Maria Panzer
Kongresspräsidentin
Christoph Jaschke
Kongresspräsident
Pressemitteilungen
Der MAIK Kongress 2024: Plattform für Innovationen, Erfahrungsaustausch und Networking
Wir trauern um unseren Mitstreiter und MAIK-Beirat Marcel Renz
Ein multiprofessionelles Kongress-Highlight in der außerklinischen Intensivversorgung
Akkreditierungsrichtlinien
Eine Akkreditierung berechtigt zur kostenlosen Teilnahme am MAIK Kongress. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie vor Beginn des Kongresses.
Ihren Akkreditierungswunsch schreiben Sie bitte per Mail:
maik@deutschefachpflege.de oder rufen Sie uns an: Tel.: + 49 (0)800 66 80 100
Es besteht auch die Möglichkeit, sich vor Ort gegen Vorlage einer entsprechenden Legitimation (siehe re.) zu akkreditieren. Einfacher für beide Seiten ist aber eine Vorab-Akkreditierung.
Die DEUTSCHEFACHPFLEGE als Veranstalterin des MAIK Kongresses bietet Journalist*innen die Möglichkeit einer kostenlosen Akkreditierung. Diese dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung über den Kongress.
Akkreditiert werden kann, wer laut Impressum, Mitglied einer journalistischen Redaktion ist ODER den Brief einer journalistischen Redaktion vorweist, die ihre/seine regelmäßige Mitarbeit und den Auftrag zur Kongress-Berichterstattung bestätigt ODER wer veröffentlichte und namentlich gekennzeichnete journalistische Beiträge aus den letzten sechs Monaten zu Gesundheitsthemen vorweist.
Wir bitten außerdem um eine Kopie (Fax oder pdf) des aktuellen Presseausweises folgender Institutionen: DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens oder DFJV. Korrespondent*innen aus dem Ausland bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung ihrer Redaktion und die Vorlage eines Mitgliedsausweises einer anerkannten Organisation ausländischer Pressevertreter (z.B. Verein der ausländischen Presse).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen pro Redaktion nur zwei Mitarbeitende zulassen können. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, ein Akkreditierungsgesuch abzulehnen. Bei Ablehnung einer Akkreditierung verbleibt selbstverständlich die Möglichkeit, eine Eintrittskarte zu kaufen, um beim Kongress dabei zu sein.
Nicht akkreditiert werden Personen:
- die keine journalistische Legitimation besitzen,
- die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen,
- die ausschließlich einen Weblog betreiben,
- die einen ausländischen Presseausweis vorlegen (z.B. Universal Press, USA etc.),
- die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter),
- mit ungültigem Presseausweis.