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Kontakt für Presseanfragen

Dr. Maria Panzer
Kongresspräsidentin

+ 49 (0) 172 823 8604
panzer@deutschefachpflege.de

Christoph Jaschke
Kongresspräsident

+ 49 (0) 174 333 6363
jaschke@deutschefachpflege.de

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Pressemitteilungen

Der 17. MAIK Kongress gab viele neue Ansätze und Denkanstöße

20. November 2024
Rund 750 Teilnehmende aus Deutschland, Österreich, Italien und der Türkei waren zum MAIK Kongress ...

Wo stehen wir in der Außerklinischen Intensivversorgung?

22. Oktober 2024
Das GKV-IPReG und die untergesetzlichen neuen Regelungen der außerklinischen Intensivversorgung hab...

In zwei Wochen startet der 17. MAIK Kongress

10. Oktober 2024
Die Vorbereitungen für den MAIK Kongress am 25. bis 26. Oktober 2024 in München sind abgeschlossen...

Akkreditierungsrichtlinien

Eine Akkreditierung berechtigt zur kostenlosen Teilnahme am MAIK Kongress. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie vor Beginn des Kongresses.

Ihren Akkreditierungswunsch schreiben Sie bitte per Mail:
maik@deutschefachpflege.de oder rufen Sie uns an: Tel.: + 49 (0)800 66 80 100

Es besteht auch die Möglichkeit, sich vor Ort gegen Vorlage einer entsprechenden Legitimation (siehe re.) zu akkreditieren. Einfacher für beide Seiten ist aber eine Vorab-Akkreditierung.

Die DEUTSCHEFACHPFLEGE als Veranstalterin des MAIK Kongresses bietet Journalist*innen die Möglichkeit einer kostenlosen Akkreditierung. Diese dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung über den Kongress.

Akkreditiert werden kann, wer laut Impressum, Mitglied einer journalistischen Redaktion ist ODER den Brief einer journalistischen Redaktion vorweist, die ihre/seine regelmäßige Mitarbeit und den Auftrag zur Kongress-Berichterstattung bestätigt ODER wer veröffentlichte und namentlich gekennzeichnete journalistische Beiträge aus den letzten sechs Monaten zu Gesundheitsthemen vorweist.

Wir bitten außerdem um eine Kopie (Fax oder pdf) des aktuellen Presseausweises folgender Institutionen: DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens oder DFJV. Korrespondent*innen aus dem Ausland bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung ihrer Redaktion und die Vorlage eines Mitgliedsausweises einer anerkannten Organisation ausländischer Pressevertreter (z.B. Verein der ausländischen Presse).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Platzgründen pro Redaktion nur zwei Mitarbeitende zulassen können. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, ein Akkreditierungsgesuch abzulehnen. Bei Ablehnung einer Akkreditierung verbleibt selbstverständlich die Möglichkeit, eine Eintrittskarte zu kaufen, um beim Kongress dabei zu sein.

Nicht akkreditiert werden Personen:

  • die keine journalistische Legitimation besitzen,
  • die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen,
  • die ausschließlich einen Weblog betreiben,
  • die einen ausländischen Presseausweis vorlegen (z.B. Universal Press, USA etc.),
  • die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter),
  • mit ungültigem Presseausweis.